In eigener Sache
Jahresabschluss 2021 des Zweckverbands Touristikzentrum Westliches Weserbergland (TWW)
Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – wurde unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 durch den Wirtschaftsprüfer Heinz-Jörg Schröer, Bielefeld geprüft.
Der Prüfungsumfang ergab sich aus der Satzung in der z.Z. gültigen Fassung sowie aus den für große Kapitalgesellschaften gemäß dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches geltenden Vorschriften und erstreckte sich auch auf die Prüfungsgegenstände des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Alle Entwicklungen im Wirtschaftsjahr 2021 bewegten sich in der durch die Geschäftsführung des Verbandes vorgelegten Wirtschafts- und Finanzkalkulation. Dabei konnte der erzielte Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 121.457,93 unter dem geplanten Fehlbetrag zurückbleiben.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. WP StB Heinz-Jörg Schröer hat dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 unter dem Datum vom 30.06.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 157 und 158 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 12 und 17 der Satzung des Zweckverbands, wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln zuständigkeitshalber die Nachprüfung vorgenommen. Ergänzende Feststellungen wurden nicht getroffen, so dass sich das Rechnungsprüfungsamt vollumfänglich dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers anschließt.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2022 in Hessisch Oldendorf folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Jahresabschluss 2021 des Verbands wird in der vom Geschäftsführer aufgestellten Form mit einer Bilanzsumme von EUR 273.898,19 und einem Jahresfehlbetrag von EUR 121.457,93 gemäß § 6 Nr. 10 der Satzung von der Verbandsversammlung festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 121.457,93 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Die Verbandsversammlung entlastet den Geschäftsführer für das Jahr 2021.
Der festgestellte Jahresabschluss 2021 liegt zudem in der Zeit vom 09.01. - 23.01.2023 öffentlich aus. In dieser Zeit kann der Jahresabschluss beim TWW, Marktplatz 7, 2. OG 31737 Rinteln während der Zeit von 8.30 – 16.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
(Rinteln, 12.12.2022)